Postgraduale Weiterbildung
Die Ausbildung erfüllt die Anforderungen der Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP) und die Anforderungen des Weiterbildungsprogramms der Schweizerischen Gesellschaft für Psychotherapie und Psychiatrie (SGP).
AdressatInnen
Psychologinnen und Psychologen nach Studienabschluss an einer Hochschule (Lizentiat, Master) mit Psychologie als Hauptfach sowie Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung zum Spezialarzt FMH für Psychiatrie und Psychotherapie.
Ausbildungsrichtlinien
Voraussetzungen
- Abgeschlossenes Hochschulstudium der Medizin oder der Psychologie (mind. Lizentiat oder Master) mit Psychologie im Hauptfach unter Einschluss der Psychopathologie im ersten Nebenfach oder Nachweis des Besuchs von Lehrveranstaltungen im entsprechenden Umfang.
- Praxisorientierte Weiterbildung von einem Jahr in Vollzeit in direktem, fachlich kontrolliertem Kontakt mit psychisch Kranken an einer Institution der psychosozialen und psychiatrischen Grundversorgung ( mindestens 6 Monate davon vor der definitiven Aufnahme im DAI, 6 Monate spätestens bis zum Ende der Ausbildung. Bei Teilzeitbeschäftigung dementsprechend länger.)
- Genügend weit fortgeschrittene eigene Lehranalyse, bzw. Einzelselbsterfahrung
- (mind. 50 Stunden). Selbsterfahrung in anderer als Daseinsanalytischer Ausrichtung kann in besonderen Fällen von der Institutsleitung bei vorliegendem Nachweis bis zu max. 100 Stunden anerkannt werden.
- Die Anmeldung ist schriftlich mit Lebenslauf, Motivation und dem Nachweis über die erfüllten Zulassungsbedingungen an die Leitung des Instituts zu richten.
- Die definitive Aufnahme erfolgt nach dem ersten Weiterbildungsjahr.
Das individuelle Aufnahmegespräch wird unter Abklärung der notwendigen theoretischen Vorkenntnisse gemäss Literaturliste von zwei Mitgliedern der Institutsleitung durchgeführt.
Über die Aufnahme entscheidet die Institutsleitung.
Da die Trägerschaft des Daseinsanalytischen Instituts der Schweizerische Fachverband für Daseinsanalytische Psychotherapie (SFDP) ist, ist die gleichzeitige Anmeldung als a.o. Mitglied für Ausbildungswillige obligatorisch. Die Kosten der Mitgliedschaft betragen für Kandidaten Fr. 325.- pro Jahr.
Ausbildung
Die Ausbildung dauert mindestens 5 Jahre
Grundsätzlich kann sie jederzeit nach Absprache mit der Institutsleitung begonnen werden. Sie besteht im Wesentlichen aus der Selbsterfahrung, der theoretischen und der praktischen Ausbildung und dem eigenen Literaturstudium. Sie wird durch die Diplomierung abgeschlossen.
Ort der Lehrveranstaltungen sind hauptsächlich das Daseinsanalytische Institut, Luegete 16, 8053 Zürich, sowie Privatpraxen der Dozierenden.
Allgemeine Seminare finden im Forum Medicorum Turicensiuim (FMT), Freiestrasse 138, 8032 Zürich statt.
Selbsterfahrung
Die eigene Lehranalyse dient zwei Zielen: therapeutisch soll das persönliche Weltverhältnis soweit geklärt werden, dass es die spätere, eigene therapeutische Tätigkeit unterstützt und fördert, methodisch soll die phänomenologische Betrachtungsweise (Träume, Symptome, analytische Beziehung) im eigenen therapeutischen Prozess erfahren werden. Die Selbsterfahrung umfasst mindestens 250 Stunden, davon 150 Stunden während der Weiterbildungszeit.
Theoretische Ausbildung
Die theoretische Ausbildung besteht aus Vorlesungen und Seminaren, die vom DAI und dem SFDP organisiert werden (min. 400 Stunden).
Darin werden Kenntnisse in Behandlungspraxis, Interventionsstrategien, Gesprächspraxis, in allgemeinen und philosophischen Grundlagen, Traum/Textanalysen, Psychopharmakologie, Neurosenlehre und Psychosomatik, aktuelle Entwicklungen zu Störungsmodellen, methodenübergreifende Ansätze etc. vermittelt. Zusätzlich wird die selbständige Einarbeitung in Fachliteratur erwartet. Nur besuchte Stunden werden auf dafür vorgesehenen Formularen testiert und dienen dem Nachweis.
Praktische Ausbildung
Die praktische Tätigkeit umfasst im Minimum 1000 supervidierte Therapiestunden in eigener Praxis oder in einer therapeutischen Institution. Dazu gehört auch zwecks Möglichkeit von Qualitätssicherung und Forschung die Führung von Krankengeschichten (selbst bei einmaligen Besprechungen), die von der Institutsleitung laufend kontrolliert werden.
Mindestens 8 Fälle müssen abgeschlossen, bzw. dokumentiert werden, davon mindestens zwei im Sinne einer Analyse über längere Zeit stattgefunden haben.
Während der gesamten Ausbildung müssen Gruppen- (min. 140 Stunden) und Einzelsupervisionen (min.110 Stunden) bei verschiedenen vom DAI anerkannten Supervidierenden besucht werden. Schwerpunkte der Kontrollen sind die Behandlungspraxis, die Beziehung in der Therapie, Indikation, Therapiefrequenz, Traumauslegung, praktische und rechtliche Aspekte, Wirtschaftlichkeit der Behandlung und standesethische Fragen.
Diplomierung
Im Lauf der Ausbildung müssen mindestens zwei druckreife schriftliche Arbeiten (Fallreferate) verfasst werden. Diese sollen über eine längerdauernde Behandlung Aufschluss geben, wobei die Regeln der berufsspezifischen Diskretion streng einzuhalten sind. Diese Arbeiten werden im Rahmen der Allgemeinen Seminare zur Diskussion gestellt und sollen das daseinsanalytische Denken und therapeutische Handeln ausweisen.
Das Diplom als "Daseinanalytische Psychotherapeutin/Daseinsanalytischer Psychotherapeut" wird verliehen nach
- dem Nachweis aller besuchten Stunden anhand des vollständigen Testathefts und der Bestätigung der Supervisionen
- der mündlichen oder schriftlichen Zustimmung der KontrollanalytikerInnen
- einer bestandenen Prüfung bestehend aus einer Klausurarbeit, in welcher die schriftliche Auslegung und therapeutische Anwendung von Träumen dargestellt wird
- einem Kolloquium über Daseinsanalytische philosophische Grundlagen, Neurosenlehre, Psychosomatik und Psychotherapie
Die Beurteilung wird dokumentiert.
Die AbsolventInnen haben das Recht auf Einsicht in ihre schriftlichen Prüfungsarbeiten.
Allgemeine Bestimmungen
Die Institutsleitung behält sich vor, KandidatInnen, die sich aus persönlichen Gründen doch nicht für den analytischen Beruf eignen sollten oder in grober Weise gegen die Daseinsanalytische Haltung verstossen, von der weiteren Ausbildung oder von der Diplomierung ohne schriftliche Begründung, jedoch nach mündlicher Besprechung auszuschliessen.
Publikationen, die während der Ausbildungszeit erscheinen, müssen als Publikationen des Daseinsanalytischen Instituts erkennbar sein.
Die Institutsleitung behält sich u.U. notwendig werdende etwaige Änderungen in der Ausbildung bzw. den Bestimmungen ausdrücklich vor.
Kosten
KandidatInnen und HörerInnen zahlen die Jahresgebühr für die a.o. Mitgliedschaft beim SFDP, mit der gleichzeitig die Gebühren für das Allgemeine Seminar, das Bestandteil der Ausbildung ist, abgedeckt sind. Gruppensupervisionen und Seminare haben einen einheitlichen Stundenansatz von Fr. 30.- und werden direkt mit dem Dozierenden verrechnet.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit für HörerInnen und Gäste, nach Rücksprache mit den Dozierenden auch nur einzelne Kurse zu besuchen.
Der Stundenansatz für die Selbsterfahrung und die Einzelsupervision kann nicht verbindlich festgelegt werden, sondern erfolgt in Abmachung zwischen AnalytikerIn und KandidatIn.
Die Institutsleitung kann die Stundenansätze und Gebühren der Teuerung anpassen. Die zur Zeit gültigen Ansätze sowie die geschätzten Gesamtkosten der Ausbildung können unter Ausbildung eingesehen werden.
Rekurse
Einsprüche gegen Entscheide der Institutsleitung bezüglich Zulassung und Diplomierung sowie Ausschluss können schriftlich an die Ausbildungskommission eingereicht werden. Diese entscheidet abschliessend.
Back to top
|